Abfliegen 2017

Das Jahr geht dem Ende entgegen und die Saison für unser Hobby endet traditionell mit dem Abfliegen. So auch dieses Jahr: Ende Sommerzeit = Ende Flugsaison! Da möchte am liebsten jeder dabei sein und so war auch an diesem Samstag der Zuspruch wieder entsprechend.

Gemeinsames, gemütliches Fliegen war angesagt und all das Equipment, das hierfür geeignet schien, war mitgebracht: Ob Eddie, Stratos oder einfach nur was Spaß macht, spielte dabei keine Rolle. Auch für die Fuchsjagd war man gerüstet und manche Modelle lauerten förmlich auf ihren Einsatz. Doch es sollte anders kommen!

Wie lautet doch ein alter Fliegerspruch: Die Hälfte seines Fliegerlebens verbringt der Pilot mit warten auf besseres Wetter! Und leider hatte der Wetterbericht diesmal Recht: Ab Nachmittag kräftiger Wind. Da handelt man halt besser getreu dem Motto: Steht der Windsack stramm im Wind, die Modelle besser am Boden sind!

Nur wenige wagten sich in die Luft. Doch der Mut wurde letztlich nur mit einer „ultimativen Tageslandung“ honoriert. Aber das ist nicht besonders schlimm, ein Kung Fu ist ja schnell repariert. Und den Sicherheitszaun brauchten wir auch nicht, diesmal tat’s der Acker!

Beim Aufwärmen mit Kaffee und Kuchen in der Hütte, einem gemütlichen Plausch oder diversen Fachsimpeleien fand der Nachmittag seinen Ausklang. Jenen, die mit einer Kuchenspende und dem Kaffee (mal wieder) einen Beitrag leisteten, sei an dieser Stelle nochmals gedankt. Alles in Allem ein schöner Saisonausklang. Nächstes Fliegen dann Sonntags in der Halle.

Und an dieser Stelle sei auch nochmals erinnert: Am 3.11.2017 ist Jahreshauptversammlung! Und wir hoffen, dass wir bis dahin auch wissen, an welchem Tag wir unser Weihnachtsessen (voraussichtlich wieder im Restaurant Lug in’s Land in Steinheim) haben können.

Kenntnisnachweispflicht gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO)

Die am 7. April 2017 in Kraft getretene neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) fordert von den Modellfliegern ab 1. Oktober 2017 unter bestimmten Umständen einen sogenannten Kenntnisnachweis. Dieser bescheinigt dem Inhaber, Kenntnis über die Grundlagen der Anwendung und die Navigation von Flugmodellen, die einschlägigen rechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung zu haben.

Der Kenntnisnachweis ist gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO vorgeschrieben wenn

  • außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis oder auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis aber ohne Flugleiter  geflogen wird
  • und das Flugmodell ein Abfluggewicht von mehr als 2 kg hat
  • oder wenn über 100 Meter Höhe geflogen wird (auch bei Modellen mit weniger als 2 kg Abfluggewicht)

Gemäß der Aufstiegserlaubnis des MBC Hanau-Ronneburg benötigen alle aktiven Mitglieder den Kenntnisnachweis, um der Form gerecht zu werden und auch mit nur zwei aktiven Fliegern (ohne Flugleiter) und/oder als Flugleiter ihr Hobby auszuüben. Der Vorstand des MBC Hanau-Ronneburg fordert daher alle aktiven Mitglieder dazu auf, den Kenntnisnachweis bis 1. Oktober 2017 zu erbringen, da sonst ab diesem Datum nicht mehr am Flugbetrieb teilgenommen werden kann. Eine Kopie des Kenntnisnachweises ist beim Schriftführer per E-Mail einzureichen. 

Zum Erwerb des Kenntnisnachweises muss an einer Online-Schulung teilgenommen werden. Dabei werden die wichtigsten Rechtsfragen für Modellflieger in kurzen Videos und einem beschreibenden Text erläutert. Die Themen entsprechen in etwa dem Inhalt einer Flugleitereinweisung. Zu jedem Abschnitt muss dann eine Kontrollfrage beantwortet werden. Aber keine Angst, „durchfallen“ gibt es nicht. Bei Bedarf wird die falsch beantwortete Frage so oft wiederholt, wie dies nötig sein sollte. Es wird also jeder seinen Kenntnisnachweis erwerben können. Nach Angaben des DMFV dauert die Online-Schulung ca. 60 Minuten. Wie das im Detail geht, erklärt der DMFV auch in einem Video.

Erworben werden kann der Kenntnisnachweis unter folgendem Link: 

https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

Die Kosten für den Erwerb des Kenntnisnachweises belaufen sich auf 26,75 € (25 € + Mehrwertsteuer) und der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Die Kosten für den Kenntnisnachweis werden weder vom MBC Hanau-Ronneburg, noch vom DMFV erhoben, sondern sind eine Gebühr, die von der Luftfahrtverwaltung für die Ausstellung des Kenntnisnachweises veranschlagt wurde.