Gemäß der Flugbetriebsordnung wird für Wochenenden der Monate März bis Oktober ein Flugleiterdienst für folgende Zeiten eingeteilt:

  • Samstags ab 14 Uhr
  • Sonntags 9 – 13 Uhr und ab 15 Uhr

Bei Anwesenheit von weniger als drei aktiven Vereinsmitgliedern kann auf den Einsatz eines Flugleiters verzichtet werden. Die wichtigsten Aufgaben des Flugleiters sind:

Vor Beginn des Flugbetriebs:

  • Sicherstellen, dass ein Verbandskasten am Freisitz aufgehängt ist. Sollte sich dort keiner befinden, ist ein Verbandskasten aus der Hütte zu holen.
    Bitte rufe dir für diesen Fall die Zahlencodes für die Hütte in Erinnerung!
  • Flugleiterbuch ausfüllen
  • Fluggelände überprüfen, Hindernisse wie z. B. Maulwurfshügel entfernen

Während dem Flugbetrieb:

  • Für Einhaltung der Aufstiegszeiten für Modelle mit Verbrennungsmotoren und Turbinen sorgen (Werktags 8-20 Uhr, Sonn- und Feiertags 9-13 und 15-20 Uhr)
  • Dafür Sorge tragen, dass sich alle aktiven Piloten im Flugleiterbuch eintragen.
  • Luftraum beobachten! Gegebenenfalls Piloten daran erinnern den Flugsektor einzuhalten!
  • Der Bauernhof darf nicht überflogen werden!
  • Gewährleisten, dass sich Zuschauer während dem Flugbetrieb hinter dem Zaun aufhalten.
  • Generell für die Einhaltung der Flugbetriebsordnung sorgen!

Nach dem Flugbetrieb:

  • Das ausgefüllte Tagesblatt des Flugbuchs im Flugbuch-Ordner in der Hütte abheften (Datenschutz).

Generell ist es Aufgabe des Flugleiters für die Einhaltung der Flugbetriebsordnung zu sorgen. Der Flugleiter übt das Hausrecht des Vereins aus. Vereinsmitglieder oder Gäste, die sich nicht an die geltenden Regeln halten, können notfalls durch den Flugleiter vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden.

Weitere Details können in der Flugbetriebsordnung nachgelesen werden.